In nahezu jeder modernen Küche werden heutzutage Dunstabzugshauben eingesetzt, um zu vermeiden, dass Dämpfe unbemerkt kondensieren und zum Nährboden für Schimmelpilze werden. Aber auch unangenehme Gerüche bekommen so gar nicht erst die Möglichkeit sich festzusetzen.
Die richtige Betriebsart
Unterschieden wird zwischen zwei grundsätzlichen Betriebsarten: der Umluftbetrieb und der Abluftbetrieb. Die Wahl der geeigneten Betriebsart hängt häufig von äußeren Faktoren ab. So sind beispielsweise beim Abluftbetrieb vor allem Bau- und Sicherheitsvorschriften ausschlaggebend.
Die Ablufthaube
Bei einer Ablufthaube wird die Luft durch die Haube über ein Rohr nach draußen befördert. Dabei findet ein Austausch von Innen- und Außenluft statt, worin der Vorteil zum Umluftverfahren liegt. Allerdings setzt dieses Verfahren auch ausreichende Zuluft voraus, da die Luft ersetzt werden muss. Deshalb wird in Wohnungen, in denen Gasthermen in der Küche verbaut sind, auf Ablufthauben verzichtet. Diese entziehen den Gasflammen den Sauerstoff, sodass nur noch Gas ausströmt. Für solche Küchen sind Umlufthauben geeignet.
Die Umlufthaube
Die Funktionsweise der Umlufthaube ist eine gänzlich andere. Es findet kein Luftaustausch statt, sondern die Luft wird wieder in den Innenraum abgegeben. Deshalb passieren die Dämpfe innerhalb der Abzugshaube zunächst einen Fettfilter und dann einen Aktivkohlefilter, an welchem die Geruchsstoffe hängenbleiben. Die gereinigte Luft wird wieder in den Raum abgeführt. Diese Betriebsart ist besonders energetisch, da gewärmte oder gekühlte Raumluft nicht abgeführt wird.
Die Vor- und Nachteile
Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Eine Ablufthaube tauscht die Luft komplett aus. Der Nachteil ist jedoch, dass zunächst ein Mauerdurchbruch vonnöten ist. Nicht unerheblich ist die Tatsache, dass im Winter auch die beheizte Luft nach außen gelangt und kalte Außenluft nach innen strömt. Die Umlufthaube ermöglicht dagegen einen unkomplizierten Einbau. Allerdings kommt es zu Folgekosten, da der Aktivkohlefilter alle sechs Monate ersetzt werden muss. Dagegen stehen jedoch auch die gesparten Energiekosten.